Warum wird ein Gerät geprüft?

  • gesetzliche Vorschrift 
    laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG 1994) 
    bzw. Elektroschutzverordnung (ESV 1995)
  • Vorgaben des Geräteherstellers
  • Behördliche Auflagen zur Betriebsbewilligung
  • Überprüfung nach Geräteinstandsetzung

Wie oft muss überprüft werden?

  • im Regelfall alle 5 Jahre
  • gesetzliche Vorschrift laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG 1994) bzw. Elektroschutzverordnung (ESV 1995)
  • Vorgaben des Geräteherstellers
  • Behördliche Auflagen zur Betriebsbewilligung
  • Überprüfung nach Geräteinstandsetzung

Was erhält der Kunde?

  • Prüfplakette am Gerät
  • Prüfprotokoll
  • Prüfdatenverwaltung
  • Gerätedatenbank
  • statische Auswertung

Welche Geräte können wir prüfen?

  • Bohrmaschinen
  • Winkelschleifer
  • Drehbank
  • Kompressor
  • Büro-, Haushalts- und Küchengeräte
  • handgeführte Geräte
  • fest angeschlossene Geräte

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