Warum wird ein Gerät geprüft?
- gesetzliche Vorschrift
laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG 1994)
bzw. Elektroschutzverordnung (ESV 1995) - Vorgaben des Geräteherstellers
- Behördliche Auflagen zur Betriebsbewilligung
- Überprüfung nach Geräteinstandsetzung
Wie oft muss überprüft werden?
- im Regelfall alle 5 Jahre
- gesetzliche Vorschrift laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG 1994) bzw. Elektroschutzverordnung (ESV 1995)
- Vorgaben des Geräteherstellers
- Behördliche Auflagen zur Betriebsbewilligung
- Überprüfung nach Geräteinstandsetzung
Was erhält der Kunde?
- Prüfplakette am Gerät
- Prüfprotokoll
- Prüfdatenverwaltung
- Gerätedatenbank
- statische Auswertung
Welche Geräte können wir prüfen?
- Bohrmaschinen
- Winkelschleifer
- Drehbank
- Kompressor
- Büro-, Haushalts- und Küchengeräte
- handgeführte Geräte
- fest angeschlossene Geräte
Haben Sie Fragen?
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