Jedes Unternehmen ist verpflichtet, alle elektrische Geräte regelmäßig überprüfen zu lassen. Wir prüfen laut ÖVE/ÖNORM E 8701 und verwenden dafür den Gerätetester C.A.6108.
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Warum wird ein Gerät geprüft?
gesetzliche Vorschrift laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG 1994) bzw. Elektroschutzverordnung (ESV 1995)
Vorgaben des Geräteherstellers
Behördliche Auflagen zur Betriebsbewilligung
Überprüfung nach Geräteinstandsetzung
Wie oft muss überprüft werden?
im Regelfall alle 5 Jahre
gesetzliche Vorschrift laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG 1994) bzw. Elektroschutzverordnung (ESV 1995)
Vorgaben des Geräteherstellers
Behördliche Auflagen zur Betriebsbewilligung
Überprüfung nach Geräteinstandsetzung
Was erhält der Kunde?
Prüfplakette am Gerät
Prüfprotokoll
Prüfdatenverwaltung
Gerätedatenbank
statische Auswertung
Welche Geräte können wir prüfen?
Bohrmaschinen
Winkelschleifer
Drehbank
Kompressor
Büro-, Haushalts- und Küchengeräte
handgeführte Geräte
fest angeschlossene Geräte
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Kontaktieren Sie Sie uns telefonisch oder per Mail.